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Allgemeine

Geschäftsbedingungen

Kita Krabbelkäfer 

 

1. Der Vertrag wird wirksam mit der Unterschrift der Eltern bzw. eines Elternteils. Die Eltern des aufzunehmenden Kindes erklären sich bereit, der Kita Krabbelkäfer alle erforderlichen Angaben über das betreuende Kind und sich selbst zu machen. Wichtig sind die Angaben über die Erreichbarkeit der Eltern oder einer abholberechtigten Person. Die Kündigungsfrist der Verträge beträgt 3 Monate zum Monatsende.

 

2. Die täglichen Öffnungszeiten sind von 6.30 Uhr bis 18 Uhr. Die Einrichtung ist das ganze Jahr geöffnet. An allen gesetzlichen Feiertagen, Rosenmontag, sowie in den Weihnachtsferien in NRW bleibt die Kita Krabbelkäfer geschlossen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den KiBiz-Pauschalen, die auch an ges. Feiertagen, Krankheit (Eltern oder Kind) Urlaub der Eltern, oder wenn ein sonstiger Hinderungsgrund auf Seiten der Familie liegt, zu zahlen sind. Auch gesetzliche Schließungszeiten der Kita (Fortbildung, Kon­zeptionstag etc.) sind durch zu zahlen. Die Kosten der Betreuung über den pauschalen Betreuungsumfang hinaus betragen 9 € pro Stunde und werden direkt von der Kita Krabbelkäfer zum Ende des laufendes Monat per SEPA – Lastschrift von dem bekannten Konto abgebucht. Die wöchentlichen Betreuungszeiten sind im Vertrag festzulegen. Fehlzeiten können nicht kostenfrei an anderen Tagen nachgeholt werden. Ein Tausch von Betreuungszeiten ist ausgeschlossen.

 

3. Bei der Anmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr von 350 € erhoben. Falls der unterschriebene Betreuungsvertrag von Elternseite aus nicht erfüllt wird, ist die Anmeldegebühr zu entrichten sowie die dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten. Ggfls. bleibt ein darüber hinausgehender Schadensersatz (Nichtbesetzung des reservierten und freigehaltenen Platzes) vorbehalten.

 

4. Die Eltern sind damit einverstanden, dass ihr Kind in Begleitung der Betreuungspersonen das Gebäude der Krabbelkäfer verlassen darf. Die Eltern haben im Vertrag schriftlich zu erklären, wer außer ihnen zur Abholung des Kindes berechtigt ist.

 

5. Beide Seiten können den Vertrag nur schriftlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende. In dieser Wochen wird der Beitrag fortgezahlt.

6. Vor seiner Aufnahme in der Kita ist das Kind ärztlich zu untersuchen. Das Kind darf die Kita erst dann besuchen, wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen dem Alter entsprechend durchgeführt und durch den Impfpass nachgewiesen sind.

 

7. Tritt bei einem Kind eine Krankheit auf, darf es die Kita während der Zeit der Erkrankung nicht besuchen. Das Auftreten einer ansteckenden Krankheit ist sofort zu melden. Tritt eine Krankheit während der Betreuungszeit in der Kita auf, werden die Eltern (oder abholberechtigte Person) benachrichtigt und gebeten, das Kind vorzeitig abzuholen. Die vollständige Genesung des Kindes ist mittels eines ärztlichen Attest nachzuweisen. Bei Fieber muss das Kind 24 Stunden fieberfrei sein, damit es wieder in der Kita betreut werden kann. 

 

8. Die Erzieher/innen sind nicht befugt, Medikamente zu verabreichen. Jedes Kind ist von Seiten der Kita gegen Unfall im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften versichert.  

 

9. Die Krabbelkäfer behalten sich das Recht vor, in besonderen Fällen (Beitragsrückstand, nicht Einhalten der Öffnungszeiten, Unzumutbarkeit der Betreuung des Kindes, etc.) den Vertrag fristlos zu kündigen. Bereits gezahlte Beträge werden verrechnet. Ein Schadensersatzanspruch i.H.v. drei Monatsbeiträgen bleibt vorbehalten.

 

10. Sachbeschädigungen in Räumen werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat. Werden Preisanpassungen vorgenommen, werden diese mit Vorlaufzeit von zwei Monaten den Eltern schriftlich mitgeteilt.

 

11. Mit der Unterschrift auf dem Antrag erkennen die Eltern, die Gültigkeit der Kita-AGBs an. Ein entsprechendes Exemplar der aktuellen Fassung wurde den Eltern ausgehändigt.

Großtagespflege Die Krabbelkäfer 

 

1. Der Vertrag wird wirksam mit der Unterschrift der Eltern bzw. eines Elternteils. Die Eltern des aufzunehmenden Kindes erklären sich bereit, der Großtagespflege alle erforderlichen Angaben über das zu betreuende Kind und sich selbst zu machen. Wichtig sind die Angaben über die Erreichbarkeit der Eltern und/oder einer abholberechtigten Person. Die Kündigungsfrist der Verträge beträgt drei Monate zum Monatsende.

 

2. Die täglichen Öffnungszeiten sind von 6.30 Uhr bis 18 Uhr. Die Einrichtung ist das ganze Jahr mit folgenden Einschränkungen geöffnet: drei Wochen Schließung in den Sommerferien NRW und an allen gesetzlichen Feiertagen und Rosenmontag sowie zwischen Weihnachten und Neujahr bzw. entsprechend den Weihnachtsferien NRW. Die Höhe der Beiträge ist so berechnet, dass sie auch an gesetzlichen Feiertagen, Krankheit ( Eltern oder Kind) Urlaub der Eltern, oder wenn der Hinderungsgrund auf Seiten der Familie liegt, durchzuzahlen sind. Eine Verrechnung mit Fehlzeiten findet nicht statt. Der Eigenanteil wird an das Jugendamt gezahlt. Die Kosten für die Randbetreuung betragen derzeit 9 € pro Stunde und werden direkt von den Krabbelkäfern zum Ende des laufendes Monats per erteilter SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Die wöchentlichen Betreuungszeiten sind im Vertrag festzulegen. Fehlzeiten können nicht kostenfrei an anderen Tagen nachgeholt werden. Ein Tausch von Betreuungszeiten ist ausgeschlossen.

 

3. Die Eltern sind damit einverstanden, dass ihr Kind in Begleitung der Betreuungspersonen das Gebäude der Krabbelkäfer verlassen darf. Die Eltern haben im Vertrag schriftlich zu erklären, wer außer ihnen zur Abholung des Kindes berechtigt ist.

 

4. Beide Seiten können den Vertrag nur schriftlich zum Ende eines Monats kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Unab­hängig vom Besuch der Kita/Groß­tagespflege ist der Beitrag bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlen.

 

5. Vor seiner Aufnahme in der Großtages­pflege ist das Kind ärztlich zu untersuchen. Das Kind darf die Großtagespflege erst dann besuchen, wenn der Einrichtung ein nicht mehr als ein Monat altes ärztliches Attest vorliegt.

 

6. Tritt bei einem Kind eine Krankheit auf, darf das Kind die Großtagespflege während dieser Zeit der Erkrankung nicht besuchen. Das Auftreten einer ansteckenden Krankheit ist sofort zu melden. Tritt eine Krankheit während der Betreuungszeit in der GTP auf, werden die Eltern ( oder eine abholberechtigte Person ) benachrichtigt das Kind vorzeitig ab zu holen. Die vollstän­dige Genesung des Kindes ist mittels eines ärztlichen Attestes nachzuweisen. 

 

7. Die Tagesmütter sind nicht befugt, Medikamente zu verabreichen. Jedes Kind ist von Seiten der GTP gegen Unfall im Rahmen gesetzlicher Vorschriften ver­sichert. 

 

8. Die Krabbelkäfer behalten sich das Recht vor in besonderen Fällen (Beitragsrückstand, nicht Einhalten der Öffnungszeiten, Unzumutbarkeit der Betreuung des Kindes, etc.) den Vertrag fristlos zu kündigen. Bereits gezahlte Beiträge werden verrechnet.

 

9. Sachbeschädigungen in Räumen werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat. Werden Preisänderungen vorgenommen werden diese mit Vorlaufzeit von zwei Monaten. den Eltern schriftlich mit geteilt.

 

10. Mit der Unterschrift auf dem Antrag erkennen die Eltern die Gültigkeit der Groß­tagespflege-AGBs an. Ein entsprechendes Exemplar der aktuellen Fassung wurde den Eltern ausgehändigt.

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